Weil der Kunde es des schöneren Aussehens wegen verlangt oder aus Unkenntnis liefert die Modellbahnindustrie Lokomotiven der Epochen I und II mit beleuchtetem Dreilicht-Spitzensignal aus. Bis zur Neuordnung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 1957, als zur Unterscheidung von der mittlerweile großen Zahl der Straßenfahrzeuge für Lokomotiven und Triebwagen das Dreilicht-Spitzensignal vorgeschrieben wurde, galt bei der DR (alt) und der DB das Zweilicht-Spitzensignal. Wie zahlreiche alte Aufnahmen beweisen, besaßen aber viele Lokomotiven schon in den zwanziger und dreißiger Jahren ein drittes Spitzenlicht. Was jedoch heute fast niemand mehr weiß: Dies war kein drittes Spitzenlicht, sondern eine Signallaterne mit besonderer Bedeutung und aus diesem Grund auch nie auf Dauerlicht geschaltet, sondern zumeist dunkel.
Folgendes Beispiel, das sich einst beim Vorbild tatsächlich zugetragen hat, möge die Funktion der unsachgemäß (beim Modell immer !!) eingeschalteten dritten Signallaterne verdeutlichen:
Wir schreiben das Jahr 1937: Schlesien, Strecke Görlitz-Hirschberg (Riesengebirge): Die dreiteilige Stangen-Güterzuglok E 91102 schleppt nachts einen schweren Durchgangsgüterzug bergwärts. Ihre obere Signallampe ist beleuchtet. Auf der Steigung rollt unserem Zug ein anderer Güterzug entgegen, der mit der achtachsigen Doppellok E 95 01 bespannt ist. Es ist Spätherbst und die Nacht naßkalt. Der am Beimannplatz der E 95 sitzende Zugführer friert und greift in der Dunkelheit hinüber zur Lampenschalttafel, um den Heizofen zur Erwärmung der Beimannseite des Führerstandes einzuschalten. Er faßt jedoch daneben und erwischt den Kleinselbstschalter für die Signallaterne gerade in dem Augenblick, als der Zug den Haltepunkt Schosdorf passiert. Der dortige Wärter Langnickel nimmt das Aufleuchten der Signallampe gerade noch wahr, kann sich keinen Reim daraus machen und verständigt sofort den Fahrdienstleiter des vier Kilometer weiter gelegenen Bahnhofs Langenöls. Dieser nimmt daraufhin umgehend das Einfahrtsignal des Bahnhofs für den aus Richtung Greiffenberg kommenden Gag mit der E 95 zurück. Der Hirschberger Lokführer Tschönner auf E 95 01 registriert das von "Fahrt" auf "Halt" zurückgefallene Einfahrtsignal und bringt das Führerbremsventil sofort in Schnellbremsstellung. Doch er kann seinen Zug nicht mehr rechtzeitig zum Halten bringen, er rutscht am "Halt" zeigenden Signal durch und kommt funkensprühend und kreischend erst in Höhe des mit einer roten Laterne kreisignalgebenden Langenölser Fahrdienstleiters zum Stehen.
"Lokführer, warum hast Du das Signal Zg 7 gegeben?" ruft der Fahrdienstleiter hinauf. "Zg 7?" fragt der Lokführer erstaunt zurück."Ich doch nicht, der mir entgegenkommende Dg hatte Zg 7! Ich führe am Zugschluß Zg 8, denn mein Zug hat kurzfristig einen Nachzug eingesetzt bekommen", erklärt Tschönner. Er klettert aus seiner Maschine, sieht sie sich von vorne an und entdeckt: ZG 7-Beleuchtung!
Rasch ist die Einschaltung des Signals aufgrund des Fehlgriffs des frierenden Zugführers Klußmann geklärt, das Signal Zg 7 an E 9501 wird gelöscht, und die Fahrt nach Schlauroth kann fortgesetzt werden. Das Bahnhofsbuch in Langenöls erhält einen entsprechenden Eintrag und Zugführer Klußmann muß den Fehlgriff in seinem Fahrtbericht selbst formulieren.
Zu dieser Zeit, als die Fern-Verständigungsmöglichkeiten noch nicht so gut waren wie heute, gab es eine mittlerweile vollkommen vergessene Vorschrift zur Information für die vielen Bahn- und Schrankenwärter, einen kurzfristig eingelegten Zusatzzug anzukündigen - zum Beispiel bei Teilung eines schweren Güterzuges in den planmäßig fahrenden und einen zweiten im Blockabstand folgenden. Ein solcher Zug wurde den Bahnwärtern sowohl durch den planmäßig fahrenden, als auch durch einen in dieser Zeit auf der Strecke entgegenkommenden Zug angekündigt. Nach Dienstvorschrift waren Bahn- und Schrankenwärter gehalten, sich jedem Lokführer durch Strammstehen und Grüßen mittels Hand an der Mütze zu zeigen, so daß ein Lokführer wußte, daß alles in Ordnung ist - andernfalls mußte er sofort eine Meldung machen. Die Wärter wiederum hatten jeden Zug zu beobachten, vor allem hinsichtlich seiner Signalisierung. Jeder Zug mußte am letzten Fahrzeug zwei Schlußsignale tragen, tagsüber zwei rote Scheiben, nachts zwei rote Laternen. Die Ankündigung eines nachfolgenden Sonderzuges wurde durch den dem Sonderzug vorausfahrenden Planzug mittels Zg 8 gegeben, wobei am Zugschluß statt zweier roter Scheiben oder Laternen eine rote Scheibe oder Laterne rechts und eine weiße Scheibe oder Laterne links steckten.Mit dem Signal Zg 7 kündigte ein entgegenkommenderZug den Wärtern diesen Sonderzug an, bei Tag mit weißer Scheibe, bei Nacht mit dem eingeschalteten oberen weißen Licht an der Zuglokomotive. Der Lokführer dieses entgegenkommenden Zuges wurde vorher entsprechend informiert und schaltete das dritte Licht ein. Er löschte es wieder, sobald ihm der anzukündigende Sonderzug entgegengekommen war.Als Sonderzüge galten damals:
- sämtliche Züge, deren Fahrpläne den Bahnwärtern vorher nicht schriftlich mitgeteiltworden waren,
- alle im Fahrplan als Bedarfszüge bezeichneten Züge, sofern nicht für einen gewissen Zeitraum ein regelmäßiges verkehren derselben festgesetzt und den Bahnwärtern bekanntgegeben worden war.
Bei E-Loks war die Signallampe grundsätzlich festeingebaut und deren Schalter auf dem Führerstand mit "Signallaterne" bezeichnet. Bei Dampflokomotiven, deren Einsatzbereich sehr häufig oder mehrmals täglich das Signal Zg 7 verlangte, war die Signallampe ebenfalls festinstalliert, z.B. bei den Baureihen 24, 64, 38.4 (P3/5H), 70(Pt 2/3), 54.15 (Gt3/4H), 57.10 (G10), 58.2-21 (G12) und 96.0 (Gt 2x4/4) im Bereich Landshut-München-Burghausen, Töging und Rosenheim. Ansonsten war zumindest der elektrische Anschluß hergestellt. Einige Sonderbauarten wie die BR 05, BR 60 und BR 61 hatten auch ein festinstalliertes drittes Spitzenlicht. Bei Lokomotiven mit Gasbeleuchtung wurde eine Petroleumlampe im Werkzeug- oder Ölkannenschrank mitgeführt und bei Bedarf auf die Lokomotive gesteckt. Die elektrische oder Petroleumlampe wurde zum Signalisieren von Zg 7 von der Lokrückseite entnommen und auf die Lokfrontseite aufgesteckt.
Nachdem die Verständigungsmöglichkeiten auch zu den Bahn- und Schrankenwärtern nach dem Zweiten Weltkrieg stark verbessert und nachprüfbar wurden, verwendete die DB die Signale Zg 7 und Zg 8 ab 1951 nicht mehr und schaffte sie 1957 auch offiziell ab.
Der Begriff "Dreilicht-Spitzensignal" ist, bezogen auf die Epochen I und II, falsch! Eine diesbezügliche Aufklärung in der Modellbahnwelt ist schon deshalb dringend vonnöten, da die unbeleuchtete Signallampe vorbildrichtig ist und dadurch bei gewissen Modellen mit LED´s oder Mikrolämpchen eine Aufwandsminderung erreichbar wäre. Bei den Projektbesprechungen erübrigten sich endlose Debatten darüber, ob man eine Signallampe anbauen sollte oder nicht, und wenn schon, daß man sie dann auch arbeits- und entsprechend kostenintensiv beleuchten müßte, da der fehlinformierte Kunde dieses wünscht. Und der informierte Modellbahner legt anschließend Teile am Modell still, wofür er beim Erweb des Modells mehr zu zahlen hatte ! Aus EK 02-2000